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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Kopie des Ausweisdokuments

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

  • Widerspruch (je nach Bundesland)
  • ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

Zuständige Stelle
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Zeppelinstraße 15
06366 Köthen (Anhalt), Stadt
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt), Stadt
03496 60-1940

Bemerkung: Sekretariat

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Köthen, Landkreisverwaltung
Köthen, Bahnhof
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachdienst Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz
Zeppelinstraße 15
06366 Köthen (Anhalt), Stadt
03496 60-1940

Bemerkung: Sekretariat