Aufnahme am Gymnasium anmelden
Beschreibung
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
keine
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
- § 6 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Gymnasium | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Sek I-Üg-VO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom ... | gültig ab: 01.08.2004
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
18.08.2020
06526 Sangerhausen, Stadt
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr
Di: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung
Do: 08:30 bis 15:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Im Haupthaus (Haus 1) der Kreisverwaltung in Sangerhausen an der Bürgerinformation melden. Dort sind Lift und Sprechanlage vorhanden. Die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Bürgerinformation wird dann den entsprechenden Ansprechpartner des Schul- und Sportamtes kontaktieren.
Amtsleiterin: Frau Christin Hachmeister-Hübner
06628 Schulpforte
38855 Wernigerode, Stadt
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt








