Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Baugenehmigungen werden auf Antrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen nach §§ 62 und 63 Bauordnung erteilt. Der Antrag ist schriftlich in 2-facher Ausfertigung zu stellen.
- Vollständiger Bauantrag
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Gegebenenfalls:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Nach Bauvorlagenverordnung, in der Regel mindestens:
ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Baugenehmigung)
- Lageplan
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen
- Bau- und Betriebsbeschreibung
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)) - Nachweis der Standsicherheit (Erklärung zum Kriterienkatalog)
Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Erklärung und Hinweise zum Kriterienkatalog) - Nachweis des Brandschutzes
- Nachweis der gesicherten Versorgung mit Wasser und Energie, der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
- Nachweisführung nach § 10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG)
Formulare zur Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG
(Link auf Formulare des Landes Sachsen-Anhalt)
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
- Erwartete Kosten der Bauausführung
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Anfallende Gebühren werden in Abhängigkeit vom Bauvorhaben auf der Grundlage der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
Geltungsdauer: 3 JahreSie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ausnahme: Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
Widerspruch
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
- § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
12.02.2024
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen
Fr. Jutta Aethner
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid beantragen
Hr. Matthias Thielicke-Bendix
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid beantragen
Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
DownloadAntrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
DownloadVorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
DownloadMitteilung über Baubeginn
DownloadHinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
DownloadErklärung zum Kriterienkatalog
DownloadAntrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
DownloadAntrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Download als FormularDokLinkBaubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
DownloadBaubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
DownloadAnzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
DownloadAnzeige der Beseitigung von Anlagen
DownloadAnlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
DownloadVorbescheid beantragen
DownloadBetriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
DownloadErklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB
Download