Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
05.08.2022
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo. bis Fr. nur nach Terminvereinbarung
Fr. Katrin Gotter
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Frau Sarah-Marie Hanack
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. Liane Karoske
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. Simone Nötzel
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. Emily Schmidt
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. Daniela Schmidt
06114 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Anlage 1 (Hinweise zum Antrag)
DownloadErstantrag auf Übernahme des Kostenbeitrages für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) sowie auswärtigen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale) gemäß § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) - Stand Juli 2019
DownloadFolgeantrag / Änderungsmitteilung zur Übernahme des Kostenbeitrages für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) sowie auswärtigen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale) gemäß § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) – Stand Juli 2019
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