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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

In Sachsen-Anhalt werden 3 verschiedene Parkausweise ausgestellt und anerkannt:

  • Der „Blaue Parkausweis“ (EU-weit)
  • Der "Orange Parkausweis" (bundesweit)
  • Der „Weiße Parkausweis“ (nur in Sachsen-Anhalt)

Der blaue Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde ausgestellt. Mit diesem Parkausweis dürfen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem Behindertenparkplatz parken (Parkplätze mit einem Rollstuhlfahrersymbol). Zudem erhalten Sie mit diesem Parkausweis folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

Der orange Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für schwerbehinderte Menschen ausgestellt, die die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis nicht erfüllen. Es sind aber trotzdem Voraussetzungen gegeben.

Mit diesem Parkausweis dürfen Sie nicht auf den Behindertenparkplätzen parken. Sie haben aber folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

Der weiße Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für Menschen ausgestellt, die vorübergehend (bis zu 6 Monate) an Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen leiden. Sie erhalten die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis.

 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Ausnahmen, sogenannte "Parkerleichterungen", werden für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) und Blinde (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt.

Für den blauen Parkausweis

  • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen „aG“ ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Für den orangen Parkausweis

  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
    • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • oder Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
    • einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • oder Sie sind schwerbehindert, und an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • oder Sie sind schwerbehindert mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

 

Für den weißen Parkausweis

  • Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
  • Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
  • Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Parkerleichterung beantragen zu können: 

für EU-Parkausweis:

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder  „Bl“ (Blind)

für Parkerleichterung für die Bundesrepublik – für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen:

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ (Gehbehindert) und „B“ (Begleitung) und einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 Prozent allein für Funktionsstörungen an den Unteren Gliedmaßen
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und „B“ und einem GdB von 70 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem GdB von 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von 60 Prozent vorliegt
  • Doppelstomaträger
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von 70 Prozent vorliegt
  • Voraussetzung:
    positive Bescheinigung des Landesverwaltungsamtes, Referat Schwerbehindertenrecht, Maxim-Gorki-Straße 4-7 in 06114 Halle 

für Parkerleichterung für Sachsen-Anhalt (wird auf Grundlage eines ärztlichen Attests für 6 Monate genehmigt, eine Verlängerung ist nicht möglich):

  • wenn eine Person vor oder nach einer schweren Operation steht, sich in oder nach einer medizinischen Behandlung befindet
  • Maßgeblich ist nur die vorübergehende, weniger als sechs Monate dauernde außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
  • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich einzureichen.

Biite fügen Sie folgende Nachweise bei:

  • Kopie Führerschein und Fahrzeugschein
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Ein Passbild

Keine.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Gebühr beläuft sich auf 30€.

Keine.

Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Der jeweilige Parkausweis ist befristet. Für die Verlängerung müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Zuständige Stelle
Team Verkehrsorganisation
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211240
+49 345 2211404

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Elisa Hahne

Position: Sachbearbeiterin Ausnahmegenehmigungen

Frau Annett Schramm-Maeder

Position: Sachbearbeiterin Verkehrsorganisatorin Stadtgebiet West, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211304
+49 345 2211404
Sachbearbeiterin Verkehrsorganisatorin Stadtgebiet West, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte

  • Ausnahmegenehmigung zum Parken für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde, Antrag auf Erteilung

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  • Ausnahmegenehmigung, Datenschutzhinweis

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  • Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum - Antrag

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  • Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

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  • Verkehrsrechtlichen Anordnung, Datenschutzhinweis

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