Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser) in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.
Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.
Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn
- die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
- die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
- Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.
Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung einreichen.
Wenden Sie sich an die Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihre kreisfreie Stadt.
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein
- Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung
- Sie reichen die Antragsunterlagen ein.
- Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen. Bei fehlenden Unterlagen, fordert die Behörde Sie auf, diese Unterlagen nachzureichen.
- Sie reichen die fehlenden Unterlagen nach.
- Behörde prüft nachgereichte Unterlagen
- Behörde erstellt die Genehmigung.
- Sie erhalten den Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
- Sie zahlen die Verwaltungsgebührkosten.
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
03.05.2021
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Herr Steffen Johannemann
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Errichtung oder Änderung einer Anlage an einem oberirdischen Gewässer beantragen
- Heizölverbraucheranlage anzeigen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Frau Andrea Knepper
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Errichtung oder wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage anzeigen
- Errichtung oder Änderung einer Anlage an einem oberirdischen Gewässer beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen