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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden

Beschreibung

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

  • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung 
  • Altlastenerkundung 
  • Brunnen
  • geochemische Untersuchung
  • geophysikalische Untersuchung
  • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen
  • Bohrung und Pump-  beziehungsweise Schluckversuch
  • Grundwassermessstelle 
  • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
  • Kartierung (außer Basisbohrung)
  • Rohstofferkundungsbohrung
  • sonstige Aufschlusszwecke

Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss gemeldet haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Antragsfrist: 1 Monat

  • Widerspruch

Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zuständige Stelle
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214678
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Steffen Johannemann

Position: Teamleiter Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde

Frau Andrea Knepper

Position: Sachbearbeiterin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214664
+49 345 2214667
Sachbearbeiterin
12.27

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