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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

Beschreibung

Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

  • Widerspruch

Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zuständige Stelle
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214678
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Steffen Johannemann

Position: Teamleiter Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde

Frau Andrea Knepper

Position: Sachbearbeiterin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214664
+49 345 2214667
Sachbearbeiterin
12.27

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