Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.
Die Einwilligung in die Adoption kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Außerdem kann der Vater eine Erklärung abgeben, dass er die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragen wird. Diese, die Einwilligung ergänzende Erklärung zum Verzicht einer Übertragung des Sorgerechtes, muss „öffentlich“ beurkundet werden. „Öffentlich“ bedeutet, dass die Erklärung ebenfalls notariell beurkundet werden kann. Die Erklärung kann auch (in diesem Fall kostenfrei) bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Sowohl bei der Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption als auch bei der Beurkundung der Verzichtserklärung, werden Sie vor der Beurkundung über die rechtlichen Folgen und Wirkungen der Beurkundung informiert.
Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen
30.03.2023
06128 Halle (Saale), Stadt
Frau Lydia Brode
06110 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Begleitung und Beratung von Pflegefamilien für ältere Kinder und Jugendliche beantragen
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben
- Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Kinder bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Frau Felice Teschmer
06110 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Begleitung und Beratung von Pflegefamilien für ältere Kinder und Jugendliche beantragen
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben
- Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Kinder bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen