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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Beschreibung

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.

Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

Gebühren mindestens 50 €

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Kosten der Bauausführung
  • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist. Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr

Widerspruch

untere Bauaufsichtsbehörde

  • Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.
  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Abteilung Baugenehmigung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216306
+49 345 2216302

Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Hr. Matthias Thielicke-Bendix

Position: Abteilungsleiter
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216305
+49 345 2216302
Abteilungsleiter
14.22

Fr. Jutta Aethner

Position: Sachbearbeiterin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216303
+49 345 2216302
Sachbearbeiterin
14.20

  • Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

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