Errichtung oder Änderung einer Anlage an einem oberirdischen Gewässer beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine Anlage an einem Gewässer errichten oder wesentlich ändern wollen, können Sie eine Genehmigung beantragen. Die Anlage kann an, über, unter oder in einem Gewässer sein.
Anlagen können insbesondere sein:
- Brücken
- Überfahrten
- Durchlässe
- Gewässerkreuzungen mit Ver- oder Entsorgungsleitungen
- Baumaßnahmen am Gewässer
- Leitungstrassen parallel zum Gewässer
- Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen
- Stege
- Verwallungen
- Geländeauffüllungen und Geländeabträge.
- Das Gewässer wird nicht geschädigt.
- Das Gewässer kann weiterhin unterhalten werden.
- Allgemeine Angaben zum Antragsteller
- Vorhabensbeschreibung
- Art und Zweck (siehe Antrag)
- Angabe zu den voraussichtlichen Kosten des geplanten Vorhabens
- Technische Angaben zum Bauvorhaben:
- Baupläne von Ansichten, Grundrissen, Längs- und Querschnitten (1:1.000 oder 1:500)
- Angaben zum Standort des Vorhabens:
- Übersichtskarte (1:25.000)
- Lageplan mit farblicher Kennzeichnung des Standortes und des betroffenen Gewässers
- Angabe zu betroffenen öffentlichen Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
Sie müssen die Pläne mit einer Zeichenerklärung versehen. Sie müssen die Höhenangaben auf absolute Höhenwerte beziehen (Normalhöhennull (mNHN)).
Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck an.
Die Kostenfestsetzung der wasserrechtlichen Genehmigung beruht auf den §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 14 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) lfd. Nr. 163, Tarifstelle 2.1.
Bearbeitungsdauer: 0 - 3 MonateVoraussetzung ist, dass die Antragsunterlagen vollständig sind.
Sie können Widerspruch bei Unteren Wasserbehörden bzw. Klage beim Landesverwaltungsamt als Obere Wasserbehörde einlegen.
Wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises. Bei Anlagen an Talsperren und Wasserspeichern wenden Sie sich an die Obere Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt).
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Wenn Sie eine Anlage in, an, über oder unter einem Gewässer errichten oder eine vorhandene Anlage ändern wollen, müssen Sie dies vorher genehmigen lassen.
Reichen Sie hierzu die Antragsunterlagen bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde ein. Viele Landkreise und kreisfreie Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Die zuständige Stelle prüft, ob durch das Vorhaben keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht erschwert wird.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie nach der Prüfung der Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für das beantragte Vorhaben.
Bei Anlagen an Talsperren oder Wasserspeichern wenden Sie sich bitte an das Landesverwaltungsamt als Obere Wasserbehörde.
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
22.06.2023
MWU - Referat 22
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Herr Steffen Johannemann
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Errichtung oder Änderung einer Anlage an einem oberirdischen Gewässer beantragen
- Heizölverbraucheranlage anzeigen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Frau Andrea Knepper
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Errichtung oder wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage anzeigen
- Errichtung oder Änderung einer Anlage an einem oberirdischen Gewässer beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen