Errichtung oder wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie eine der folgenden Anlagen errichten, wesentlich ändern oder stilllegen möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen:
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern
- sonstige Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaft-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern
- Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern
Eine Anzeige müssen Sie nicht einreichen, wenn die Anlage eine Zulassung nach anderen Rechtsvorschriften hat. Oder wenn eine Zulassung beantragt ist, die die Anforderungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) sicherstellt.
Sie müssen die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik planen und errichten.
Die Anforderungen an die Anlage ergeben sich aus der „Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Diese müssen Sie einhalten und nachweisen.
Sie müssen die Anlage durch einen wasserrechtlich zugelassenen Fachbetrieb errichten lassen.
- Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für JGSAnlagen
- Bezeichnung der Anlage(n)
- Lageplan (Standort), Abstand zu Gewässern und Trinkwasserbrunnen
- Bauzeichnungen
- Angaben zu Behältern (Stoffangaben, Anzahl, Volumen, Material, ober- oder unterirdisch, Leckerkennung)
- Angaben und bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen sowie anderen verwendeten Bauprodukten, Bauarten und Bausätze
- Rohrleitungsplan
- Entwässerungsplan
- eventuelle Sachverständigengutachten in der Abhängigkeit besonderer Umstände
Widerspruch
Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Füllen Sie den Vordruck aus und senden Sie diesen den unteren Wasserbehörde postalisch zu oder überbringen diesen persönlich.
In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach. In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung oder einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.
Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.
Zu JGS-Anlagen zählen insbesondere
- Behälter,
- Sammelgruben,
- Erdbecken,
- Silos,
- Fahrsilos,
- Güllekeller und kanäle,
- Festmistplatten,
- Abfüllflächen mit den zugehörigen Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Fugenabdichtungen, Beschichtungen und Auskleidungen.
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
29.08.2023
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Frau Andrea Knepper
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Errichtung oder wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage anzeigen
- Errichtung oder Änderung einer Anlage an einem oberirdischen Gewässer beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen