Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Verkehrszeichen aufstellen
Beschreibung
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen,
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer,
- Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Keine.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)
Die Landkreise und kreisfreien Städte für
- Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).
Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.
Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
09.01.2024
Abteilung Straßenverwaltung
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Team Verkehrsorganisation
Bemerkung: Bitte bei Fragen zu Parkausweis Schwerbehinderte nutzen
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211240
+49 345 2211304
Bemerkung: Bitte bei Fragen zu Parkausweis Schwerbehinderte nutzen
+49 345 2211404








