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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Verkehrszeichen aufstellen

Beschreibung

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • lichttechnische Anzeigen,
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren,
  • Parkscheinautomaten,
  • Geländer,
  • Absperrgeräte,
  • Leiteinrichtungen
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
 

Keine.

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

  • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
  • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)

Die Landkreise und kreisfreien Städte für

  • Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).

Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.

Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Abteilung Straßenverwaltung
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2212401
+49 345 2212352
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Karte
Weitere Stellen
Team Verkehrsorganisation
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211240
+49 345 2211404