Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
Beschreibung
Bevor Sie die Nutzung eines genehmigungsfrei gestellten Vorhabens ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Das heißt, Sie brauchen keine Baugenehmigung, müssen aber prüffähige Unterlagen bei der Gemeinde einreichen (z.B. für ein Einfamilienhaus im B-Plangebiet).
Bei einer Nutzungsänderung nehmen Sie keine baulichen Änderungen vor (z.B. Umnutzung eines Wohngebäudes in Büroräume).
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn
- es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
- es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
- die Erschließung gesichert ist und
- die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein verein-fachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.
Falls Sie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wollen, müssen Sie diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragen.
- Formular für Genehmigungsfreistellungsverfahren (digital oder schriftlich)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
Es entstehen Gebühren nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer: 1 MonatAusnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.
Eine Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen bzw. zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die zuständige Gemeinde prüft Ihre Vorlage.
- Sie dürfen mit dem Bau beginnen, wenn:
- Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zu ständigen Gemeinde erhalten
- oder die Gemeinde vorher schriftlich erklärt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll sie keine Untersagung beantragen wird. behandelt werden sollen.
- Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück.
- Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
- Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie in die Gebühren.
Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
14.02.2024
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
06122 Halle (Saale)
Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen
Hr. Matthias Thielicke-Bendix
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baubeginn anzeigen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Nutzungsaufnahme anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Vorbescheids beantragen
- Vorbescheid beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Fr. Jutta Aethner
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baubeginn anzeigen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Nutzungsaufnahme anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Vorbescheids beantragen
- Vorbescheid beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Download