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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Beschreibung

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Zuständige Stelle
Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
Radeweller Weg 13
06128 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215888
+49 345 2215963
+49 345 2215910
+49 151 54469552
rollstuhlgerecht

Frau Lydia Brode

Position: Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode
Radeweller Weg 13
06110 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215883
Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Brode
Besondere Soziale Dienste

Frau Felice Teschmer

Position: Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer
Radeweller Weg 13
06110 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215933
Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Teschmer
Besondere Soziale Dienste

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