Transport von gefährlichen Abfällen beantragen
Beschreibung
Unternehmen, die in ihrem Hauptzweck gefährliche Abfälle sammeln oder befördern, mit gfährlichen Abfällen handeln oder die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle für Dritte vermitteln (makeln) möchten, bedürfen vorab einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unternehmen, die diese abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Hauptzweck ausschließlich mit nicht gefährlichen Abfällen durchführen möchten, müssen dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt u. a. auch für Entsorgngsfachbetriebe, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind sowie für Unternehmen mit einem anderen Hauptzweck, die aber gelegentlich die von ihnen erzeugten Abfälle im Rahmen ihrer eigenen gewerblichen Tätigkeit selbst sammeln, befördern, handeln oder makeln (sogenannte wirschaftliche Untenehmen, wie z.B. Handwerksbetriebe). Weitere Ausnahmen bestimmt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Es werden die im Abschnitt "Verfahrensablauf" genannten Unterlagen benötigt.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Teil 2 Abfallrechtliche Angelegenheiten, lfd. Nr. 7 Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Sie werden bei der Erlaubnis nach Zeitaufwand erhoben.
Gebühr: 35,00 - 150,00 EURVorkasse: Nein
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Abfallbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat. Für ausländische Unternehmen ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die Tätigkeit beginnt oder erstmals ausgeführt wird.
Die Erlaubnis ist mit dem in Anlage 3 AbfAEV vorgeschriebenen Formular zu beantragen. Dem Antrag sind regelmäßig Nachweise zur Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers und der im Betrieb für die betreffenden Tätigkeiten verantwortlichen Personen beizufügen (§ 9 Absatz 3 AbfAEV). Die Behörde erteilt bei vollständigem Antrag eine Empfangsbestätigung sowie die Erlaubnis (Formblatt nach Anlage 4 AbfAEV), wenn die Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkunde) gegeben sind.
Für die Anzeige ist das Formblatt nach Anlage 2 AbfAEV zu verwenden, dem Entsorgungsfachbetriebe ein gültiges Zertifikat beizufügen haben. Weitere Nachweise sind nur auf Verlangen der zuständigen Behörde einzureichen. Die Behörde bestätigt schriftlich den Eingang der Anzeige.
Einfacher geht die Anzeige und der Erlaubnisantrag über das von den Ländern bereitgestellte elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren.
Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, sind mit einem A-Schild zu kennzeichnen. Beförderer im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sind von dieser Kennzeichnungspflicht befreit.
Details zu den neuen rechtlichen Anforderungen nach der AbfAEV und dem KrWG sind in den Vollzugshinweisen erläutert.
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Herr Ole Martin
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Altfahrzeug entsorgen
- Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
- Erlaubnis für Tankstelle beantragen
- Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Transport von gefährlichen Abfällen beantragen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall beantragen
Frau Saskia Neugebauer-Ebert
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen
- Altfahrzeug entsorgen
- Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
- Beschwerde über Baustelle einreichen
- Emissionserklärung abgeben – als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Erlaubnis für Tankstelle beantragen
- Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Prüfung von Kraft- und Brennstoffe von genehmigungsbedürftigen Anlagen beantragen
- Transport von gefährlichen Abfällen beantragen
- Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider anzeigen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall beantragen
- Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Störung des Betriebs von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern melden
- Überwachung des Lärmschutzes beantragen
Herr Christoph Pleyer
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen
- Altfahrzeug entsorgen
- Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
- Beschwerde über Baustelle einreichen
- Emissionserklärung abgeben – als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Erlaubnis für Tankstelle beantragen
- Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Prüfung von Kraft- und Brennstoffe von genehmigungsbedürftigen Anlagen beantragen
- Transport von gefährlichen Abfällen beantragen
- Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider anzeigen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall beantragen
- Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Störung des Betriebs von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern melden
- Überwachung des Lärmschutzes beantragen
Hr. Peter Richter
06122 Halle (Saale), Stadt