Informationen zu Cross Compliance
Beschreibung
Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" ("anderweitige Verpflichtungen") eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
- die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
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Herr Ronald Hirtz
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Ausnahme vom Naturschutz beantragen
- Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
- Erstaufforstung beantragen
- Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zum Beifußblättrigem Traubenkraut (Ambrosia)
- Landwirtschaft: Betriebsprämie
- Schutz eines Biotops beantragen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen
- Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
- Waldfläche sperren
- Waldumwandlung beantragen
- Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
Fr. Sabrina Brandt
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
Hr. Steffen Marx
06122 Halle (Saale)
06118 Halle (Saale)