Taxigenehmigung Erteilung
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug fahren möchten, in dem Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden oder wenn Sie in einem Fahrzeug Fahrgäste befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie grundsätzlich eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung. Diese gilt jeweils für 5 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
- Führerschein im Scheckkartenformat (EU-Führerschein)
- Mindestalter 21 (bei Beschränkung auf Krankenwagen 19 Jahre)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit 2 Jahren (Krankenwagen 1 Jahr)
- formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 / § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen
- Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
- beglaubigter Handelsregisterauszug
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit aktueller Meldebestätigung
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
- Nachweis einer Schulung „Erste Hilfe“ bei Krankenwagen
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis Belegart „O“ (behördliches Führungszeugnis)
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
- erstmalige Fahrgastbeförderung 56,90 EUR
- Verlängerung Fahrgastbeförderung 51,00 EUR
- wenn bisheriger Führerschein in Kartenführerschein getauscht werden muss zusätzlich 25,30 EUR
- eventuelle Zusatzkosten für Ortskundeprüfung
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, nachdem ein Widerspruch erfolglos verlief.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Onlinedienst vorhanden: Nein
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit möglich. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nach § 17 (1) FeV anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren erloschen ist.
Versand
Der Versand der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
- § 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- §12, §13 Absatz 4 und 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BoKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
24.03.2022
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Frau Elisa Hahne
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
- Beförderungsentgelte und -bedingungen
- Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen
- Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Mietomnibusgenehmigung beantragen
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrszeichen aufstellen
Herr Andreas Punzel
06122 Halle (Saale), Stadt