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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

Beschreibung

Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Das Amtsblatt ist das periodisch erscheinende Bürgerinformationsmedium der Stadt Halle (Saale) und dient der Erfüllung der gesetzlichen Bekanntmachungspflicht. Es kann auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können es auch per E-Mail abonnieren. Dafür muss eine E-Mail an amtsblatt@halle.de gesendet werden. Sie erhalten dann am Erscheinungstag des Amtsblattes eine E-Mail. Dieses Angebot ist kostenlos.

Das Amtsblatt liegt in gedruckter Form an den Verwaltungsstandorten, in den Quartierbüros und in städtischen Institutionen zur kostenlosen Mitnahme aus. Es erscheint grundsätzlich 14-täglich in einer Auflage von 30 000 Stück.

Es fallen keine Kosten an.

Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
  • Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Zuständige Stelle
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
+49 345 2214013
+49 345 2214027
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Gehört zu: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters > Büro des Oberbürgermeisters

Aufgaben:

  • Strategisches PR- und Themenmanagement
  • Politische Beratung des OB und der Beigeordneten in PR-Fragen
  • Herausgabe von Pressemitteilungen für den OB und die Beigeordneten
  • Konzeption, Recherche, Redaktion von Reden des Oberbürgermeisters
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Schwerpunktthemen
  • Beantwortung und Management von Presseanfragen an die Stadtverwaltung
  • Herausgabe des Amtsblattes
  • Internetauftritt der Stadt Halle (Saale)
  • Intranet der Stadtverwaltung
  • Betreuung der Social-Media-Kanäle der Stadtverwaltung
  • Publikationen, Corporate Design
  • Stadtbildstelle und Bild-Redaktion

Leitung: Drago Bock (Pressesprecher)

Fr. Frauke Strauß

Position: Amtsblattredakteurin
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214016
+49 345 2214027
Amtsblattredakteurin
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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