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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Nutzungsaufnahme anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Nicht verfahrensfrei ist Ihre baulichen Anlagen, wenn sie entweder eine Baugenehmigung benötigen oder die Anlage genehmigungsfrei gestellt ist.

Nicht verfahrensfreie bauliche Anlage

  • Anzeige der Nutzungsaufnahme (digital oder schriftlich)
  • Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4: Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung. Das gilt nicht für Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen.

Es fallen keine Kosten an.

Diese Nutzungsaufnahme müssen Sie spätestens 2 Wochen vor der Nutzung einreichen.

untere Bauaufsichtsbehörde

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlage eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist.

Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

  • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Zeigen Sie die Aufnahme der Nutzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen an, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein.

In besonderen Fällen brauchen Sie die Bescheinigung über die bauaufsichtliche Prüfung von technischen Anlagen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Abteilung Baugenehmigung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216306
+49 345 2216302

Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Hr. Matthias Thielicke-Bendix

Position: Abteilungsleiter
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216305
+49 345 2216302
Abteilungsleiter
14.22

Fr. Jutta Aethner

Position: Sachbearbeiterin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216303
+49 345 2216302
Sachbearbeiterin
14.20

  • Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)

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