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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Beschreibung

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
  2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
  3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

Abgabe: gebührenfrei

Keine

Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt Hamburg

Zuständige Stelle
Abteilung Stadtplanung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214151
+49 345 2214893

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Do. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Fr. Rita Zorn

Position: Abteilungsleiterin
Neustädter Passage 18
06110 Halle (Saale)
+49 345 2214749
+49 345 2214893

Bemerkung: neu
Abteilungsleiterin
Abteilung Stadtplanung
16.07

Fr. Corinna Beyer

Position: Büroassistent/-in des FBL
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214151
+49 345 2214893
Büroassistent/-in des FBL
Fachbereich Städtebau und Bauordnung
16.08

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