Vorbescheid beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist.
Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.
Es werden Vorbescheide zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung gemäß § 74 Bauordnung erteilt.
Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen.
Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)
Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Vorbescheid) - Lageplan einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
und je nach Fragestellung weitere Unterlagen, wie z. B.
- Bauzeichnungen
- Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart
- Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes
- Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie, zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Abgabe: 50,00 - 1875,00 EURVorkasse: neinhttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.
Die Gebühr auf der Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt erhoben.
Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen.
Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Problematik.
Sie können Widerspruch einlegen.
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren
Der Antrag muss schriftlich und in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.
Zusätzliche Hinweise
Mit dem Vorbescheid können vor der Stellung eines Bauantrages einzelne Fragen zu einem (konkreten) Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z. B. die planungsrechtliche Zulässigkeit (nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung) eines Gebäudes einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen. Mit der Erarbeitung sollte der Entwurfsverfasser beauftragt werden, der später auch den Bauantrag erarbeitet.
In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- § 74 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB 2022)
- Baugebührenverordnung (BauGVO)
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
22.07.2020
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
06122 Halle (Saale)
Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen
Hr. Matthias Thielicke-Bendix
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baubeginn anzeigen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Nutzungsaufnahme anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Vorbescheids beantragen
- Vorbescheid beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Fr. Jutta Aethner
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baubeginn anzeigen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Nutzungsaufnahme anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Vorbescheids beantragen
- Vorbescheid beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Vorbescheid beantragen
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