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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

  • Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
  • Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.

Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Monate

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Wenn Sie die Rücknahme eines Bescheids erreichen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie bei der KSK formlos einen Antrag
    • Erklären Sie der KSK, warum der betroffene Bescheid fehlerhaft ist.
  • Die KSK prüft den Vorgang.

Mögliche Ergebnisse Ihres Antrags auf Rücknahme:

  • Der Ausgangsbescheid kann nicht zurückgenommen werden und es bleibt bei der ursprünglichen Entscheidung.
  • Die KSK nimmt den Ausgangsbescheid zurück und trifft eine neue Entscheidung
  • Abhängig vom Sachverhalt ist es möglich,
    • dass Sie von der KSK eine Erstattung von Beiträgen oder Abgabezahlungen erhalten oder
    • dass die KSK Beiträge oder Abgabezahlungen von Ihnen nachfordert.
  • In jedem Fall erhalten Sie von der KSK einen Bescheid.

Die KSK nimmt einen Bescheid ohne einen Antrag von Ihnen zurück, wenn sie selbst einen Fehler oder falschen Sachverhalt feststellt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500

Bemerkung: Service-Center
+49 4421 7543-5080

Bemerkung: Für Versicherte
+49 4421 7543-5062

Bemerkung: Für Verwerter
+49 4421 7543-5050

Bemerkung: Rechtsstelle

Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

Weitere Stellen
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9289000

Bemerkung: Hinweis: Für die Nutzung der De-Mail benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse.
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de