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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Wohnsitz abmelden

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

bei schriftlicher Abmeldung:

  • ausgefülltes Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" 

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
  • sofort

Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der für den Haupt- bzw. Nebenwohnsitz zuständigen Meldebehörde aufgenommen werden.

Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz (BMG) und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Antragstellung

  • persönlich
  • schriftlich (formlos)

Die Abmeldung ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung außerhalb von Halle (Saale) ist auch schriftlich mit entsprechendem Formular möglich.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

Bundesministerium des Innern (BMI)

Zuständige Stelle
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214619
+49 345 2214617

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen

  • Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)

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  • Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister

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  • Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten

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  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges

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  • Hinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung

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  • Vollmacht - allgemein

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Weitere Stellen
Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale), Stadt
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