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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
 
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
 
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Diese Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung gilt jeweils für 5 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • Führerschein im Scheckkartenformat (EU-Führerschein)
  • Mindestalter 21 (bei Beschränkung auf Krankenwagen 19 Jahre)
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit 2 Jahren (Krankenwagen 1 Jahr)

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Führerschein
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
  • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
 
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit aktueller Meldebestätigung
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
  • Nachweis einer Schulung „Erste Hilfe“ bei Krankenwagen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis Belegart „O“ (behördliches Führungszeugnis)
  • Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • erstmalige Fahrgastbeförderung  56,90 EUR
  • Verlängerung Fahrgastbeförderung 51,00 EUR
  • wenn bisheriger Führerschein in Kartenführerschein getauscht werden muss zusätzlich 25,30 EUR
  • eventuelle Zusatzkosten für Ortskundeprüfung 
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

ca. 4 bis 6 Wochen

Der Versand der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit möglich. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nach § 17 (1) FeV anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren erloschen ist. 

§ 48 FeV

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Team Fahrerlaubnisbehörde
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211399
+49 345 2211384

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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