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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter den spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.

Vor Ort zuständige Ausländerbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.

Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle
Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
115
+49 345 2215312

Am Stadion 6, Kulturtreff

  • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
    (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
    (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
    (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)


Am Stadion 5

Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.

Die Vorsprache im Team Duldung sowie die Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels

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  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

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  • Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung

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  • Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel

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  • Datenschutzhinweis Duldungen

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  • Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung

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  • Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz

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  • Datenschutzhinweis Reiseausweise

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  • Datenschutzhinweis Umverteilungen

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  • Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten

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  • Erklärung des Verpflichtungserklärenden vor der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung

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  • Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde

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