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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Abfallgebühr zahlen

Beschreibung

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Eine Person hält sich mindestens 12 Monate nicht in ihrem Wohngrundstück auf, kann jedoch den Wohnsitz nicht abmelden (z. B. Auslandsaufenthalt oder Heimaufenthalt). Diese Person kann von der Abfallgebühr befreit werden.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • Telefonnummer für Rückfragen angeben
  • Studien- oder Arbeitsbescheinigung, Einberufungsbescheid o. Ä.

Für den Antrag ist ein Nachweis über den auswärtigen Aufenthalt sowie eine melderechtlich gedeckte Begründung für den angemeldeten Wohnsitz erforderlich.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

19,00 EUR pro Antrag (Bezahlung per Gebührenbescheid)

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Veranlagungsänderungen erfolgen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) zum nächsten Monatsersten, sofern die Änderung mindestens 4 Wochen vorher beantragt wird.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Vor Ablauf des Freistellungszeitraumes kann die Freistellung jeweils bis zu 12 Monaten kostenfrei verlängert werden. 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle
Team Abfallentsorgung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214655
+49 345 2214685
+49 345 2214695
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Fr. Denise Hirtz

Position: Sachbearbeiterin Abfallentsorgung Gewerbe
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214683
+49 345 2214667
Sachbearbeiterin Abfallentsorgung Gewerbe

Hr. Andre Stahl

Position: Sachbearbeiter satzungsrechtliche Aufgaben
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214656
+49 345 2214667
Sachbearbeiter satzungsrechtliche Aufgaben

  • Antrag auf Freistellung von der Personengebühr

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  • Antrag auf Ratenzahlung Abfallgebühren

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  • SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren

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