Abfallgebühr zahlen
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Eine Person hält sich mindestens 12 Monate nicht in ihrem Wohngrundstück auf, kann jedoch den Wohnsitz nicht abmelden (z. B. Auslandsaufenthalt oder Heimaufenthalt). Diese Person kann von der Abfallgebühr befreit werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Telefonnummer für Rückfragen angeben
- Studien- oder Arbeitsbescheinigung, Einberufungsbescheid o. Ä.
Für den Antrag ist ein Nachweis über den auswärtigen Aufenthalt sowie eine melderechtlich gedeckte Begründung für den angemeldeten Wohnsitz erforderlich.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
19,00 EUR pro Antrag (Bezahlung per Gebührenbescheid)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Veranlagungsänderungen erfolgen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) zum nächsten Monatsersten, sofern die Änderung mindestens 4 Wochen vorher beantragt wird.
Vor Ablauf des Freistellungszeitraumes kann die Freistellung jeweils bis zu 12 Monaten kostenfrei verlängert werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Fr. Denise Hirtz
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
Hr. Andre Stahl
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):