Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen
Beschreibung
Die in den Anhängen A und B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführten Tier- und Pflanzenarten unterliegen einem grundsätzlichen Vermarktungsverbot. Diese EG-Verordnung setzt das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen in der Europäischen Gemeinschaft um. Damit sind sämtliche nationale Vorschriften, welche die Vermarktung betreffen, auf diese Arten nicht anzuwenden. Das EG-rechtliche Vermarktungsverbot umfasst:
- Kauf,
- Angebot zum Kauf,
- Erwerb zu kommerziellen Zwecken,
- Zurschaustellung zu kommerziellen Zwecken,
- Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie
- Verkauf,
- Vorrätighalten zu Verkaufszwecken,
- Anbieten zu Verkaufszwecken oder
- Befördern zu Verkaufszwecken.
Von dem Verbot kann im Einzelfall auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigt werden Unterlagen, die für den Nachweis geeignet sind, dass das jeweilige Exemplar
- rechtmäßig gezüchtet (z. B. Zuchtbuch, Bestandsverzeichnis, behördlich bestätigte Bestandsmeldung),
- rechtmäßig innerhalb der EG erworben (z. B. Lieferschein, Rechnung, Kaufvertrag, wichtig: gilt nur im Zusammenhang mit dem Nachweis für die Inbesitznahme durch den Erstbesitzer)
- rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen (Ausnahmegenehmigung) oder
- rechtmäßig in die EG eingeführt (Einfuhrgenehmigung)
wurde.
Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Vermarktungshandlung einzureichen.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Wenden Sie sich im Fall der Einfuhr in die EG an das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Anhang V gemäß Art.2 Abs. 5 der Durchführungsverordnung 865/2006
Die EG-Bescheinigung ist bei jeder Vermarktungshandlung im Original an den Käufer mitzugeben.
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Hr. Steffen Hahn
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen
- Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Schutz eines Biotops beantragen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen
Herr Ronald Hirtz
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Ausnahme vom Naturschutz beantragen
- Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
- Erstaufforstung beantragen
- Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zum Beifußblättrigem Traubenkraut (Ambrosia)
- Landwirtschaft: Betriebsprämie
- Schutz eines Biotops beantragen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen
- Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
- Waldfläche sperren
- Waldumwandlung beantragen
- Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
53179 Bonn, Stadt