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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Als Wahlhelfer freiwillig melden

Beschreibung

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Für die anstehende Oberbürgermeisterwahl  am 02.02.2025 und ggf. Stichwahl zur Oberbürgermeister sowie Bundestagswahl am 23.02.2025 sind alle Wahlvorstände mit der Maximalzahl an Wahlhelfern besetzt, sodass derzeit keine Neuanmeldungen mehr möglich sind. 

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer bei der Stadt Halle (Saale) kann sich nach den o. g. Wahlen hier wieder für zukünftige Wahlen registriert werden. Bis dahin ist dies nicht möglich. 

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Wahlen
Wolfgang-Borchert-Straße 75
06126 Halle (Saale)
+49 345 2210
+49 345 61387049

Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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