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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Beschreibung

Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Auskünfte aus dem nicht öffentlichen Gewerberegister erteilt werden.

Mit Hilfe der elektronischen Gewerberegisterauskunft finden Interessierte alle in Halle (Saale) aktuell angemeldeten Gewerbebetriebe.

- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

  • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

keine

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • schriftliche Darlegung Ihres berechtigten bzw. rechtlichen Interesses
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Bei schriftlichen Auskünften:

15,00 EUR - einfache Auskunft ohne Privatdaten
20,00 EUR - Vollauskunft

Die Gebühr kann nur per EC-Karte beim Team Gewerbe bezahlt werden.

keine

- ggf. Widerspruch

- verwaltungsgerichtliche Klage

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Gewerberegisterdaten in der online-Gewerberegisterauskunft beruhen auf der Anzeigepflichterfüllung nach § 14 Gewerbeordnung durch die Gewerbetreibenden. Die Angaben zu juristischen Personen und Personengesellschaften basieren auf den Daten zum Zeitpunkt der letzen Gewerbeanzeige. Diese können sich zwischenzeitlich geändert haben, ohne dass hierzu eine Anzeigepflicht besteht. Daher wird eine Prüfung im Handelsregisterportal empfohlen.

-    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
-    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
-    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Per Onlineverfahren. Die Beauskunftung erfolgt immer unmittelbar mit den aktuellen Gewerbedaten des Vortages. Diese werden im 24-Stundenrhythmus aktualisiert.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Im Gewerberegister werden alle Daten von gemeldeten Gewerbebetrieben im Gebiet der Stadt Halle (Saale) gespeichert und verwaltet. Eine Bezahlung der Gebühren per Vorabüberweisung, Briefmarken oder Einzugsermächtigungen ist nicht möglich.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Team Gewerbe
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211405
+49 345 2211375

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
  • Gewerberecht, Datenschutzhinweis

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