Abholung von Restabfällen anmelden
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt nimmt Ihre Anträge zur Anmeldung, zur Änderung und zur Abmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung zur Bearbeitung entgegen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
ausgefülltes Formular oder formloser Antrag
Sie können auch das Online-Formular der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH nutzen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
kostenlos
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Anmeldungen eines Grundstückes sind bis zum 15. eines Monats schriftlich bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH vorzunehmen, damit eine Entsorgung zum nächsten Monatsersten erfolgen kann.
Ebenso sind Abmeldungen bis zum 15. eines Monats vorzunehmen, damit die Entsorgung zum Monatsende eingestellt werden kann.
Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.
individuell
siehe Fristen
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH unter https://hws-halle.de/datenschutz
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
28.09.2020
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Fr. Anke Heinzel
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abfallberatung erhalten
- Abholung von Bioabfällen anmelden
- Abholung von Papierabfällen anmelden
- Abholung von Restabfällen anmelden
- Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
- Gartenabfall entsorgen
- Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
- Restabfälle Entsorgung
- Sperrmüll entsorgen
- Sperrmüll entsorgen durch Abholung
Herr Maximilian Frey
06124 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abfallberatung erhalten
- Abholung von Bioabfällen anmelden
- Abholung von Papierabfällen anmelden
- Abholung von Restabfällen anmelden
- Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
- Gartenabfall entsorgen
- Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
- Restabfälle Entsorgung
- Sperrmüll entsorgen
- Sperrmüll entsorgen durch Abholung
Frau Petra Spott
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abfall entsorgen
- Abfallberatung erhalten
- Abholung von Bioabfällen abmelden
- Abholung von Bioabfällen anmelden
- Abholung von Papierabfällen anmelden
- Abholung von Restabfällen anmelden
- Abholung von Verpackungsabfällen anmelden
- Befreiung von der Überlassungspflicht von Bioabfällen beantragen
- Bioabfälle zur Entsorgung abgeben
- Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
- Gartenabfall entsorgen
- Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
- Restabfälle Entsorgung
- Sperrmüll entsorgen
- Sperrmüll entsorgen durch Abholung
- Verpackungsabfälle zur Entsorgung abgeben
Abfuhr von Sperrmüll über das Pressfahrzeug ohne Nutzung der Sperrmüllabrufkarte
DownloadAnmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Eigentümer meldet an)
DownloadAnmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Gewerbe meldet an)
DownloadAnmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
DownloadAntrag auf 4-wöchentliche Restmüllentsorgung Wohngrundstücke
DownloadAntrag auf Freistellung von der Personengebühr
DownloadAntrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohn- und Gewerbegrundstücken
DownloadAntrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohngrundstücken
DownloadAntrag auf Ratenzahlung Abfallgebühren
DownloadAntrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Gewerbegrundstück
DownloadAntrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wohngrundstück
DownloadDatenschutzhinweis Abfallrecht
DownloadErklärung zur Eigenkompostierung
DownloadMitteilung Eigentümerwechsel bzw. Kündigung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
DownloadSEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren
DownloadSperrmüllabrufkarte 2025
DownloadVollmacht für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung
Download