Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Beschreibung
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.
Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:
- eine gültige Erlaubnis zur Bereitstellung eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges vorweisen.
- darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges,
- Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeuges, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeuges,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden,
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Keine.
Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.
Widerspruch
Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.
Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.
Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
22.04.2020
06122 Halle (Saale)
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Frau Elisabeth Kühn
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale) (kreisfreie Stadt):
- Änderung der Reisegewerbekarte beantragen
- Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
- Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
- Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister
- Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
- Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
- Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis beantragen, eine Lotterie zu veranstalten oder zu vermitteln
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Darlehensvermittlung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe Überwachung
- Gaststättengewerbe Untersagung
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- GmbH anmelden
- Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler Erlaubnis beantragen
- Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen
- Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte ausstellen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler und -berater anzeigen
- Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Weitere Personen anmelden, die im Prostitutionsbetrieb arbeiten
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zulassung als Privatklinik beantragen








