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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung Verlängerung beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Berufsausbildung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung wird für die Dauer der Ausbildung verlängert.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung nach § 16a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Berufsausbildung gesichert.
  • Sie haben einen Ausbildungsplatz in Deutschland, der nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
  • Pass oder Passersatz
  • Bestehender Aufenthaltstitel
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über den Ausbildungsplatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF)  sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
 

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung:
    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat

etwa sechs bis acht Wochen.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

  • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
  • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. 

Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an 

Stadt Halle (Saale) 
Abteilung Einreise und Aufenthalt 
Marktplatz 1 
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 

Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.

Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.

§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 16a Abs. 2 AufenthG

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Zuständige Stelle
Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
115
+49 345 2215312

Am Stadion 6, Kulturtreff

  • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
    (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
    (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
    (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)
  • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)


Am Stadion 5

Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.

Die Vorsprache im Team Duldung sowie die Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

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  • Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung

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  • Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel

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  • Datenschutzhinweis Duldungen

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  • Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung

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  • Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz

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  • Datenschutzhinweis Reiseausweise

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  • Datenschutzhinweis Umverteilungen

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  • Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten

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  • Erklärung des Verpflichtungserklärenden vor der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung

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