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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Haben Sie bei Ihrer Eheschließung oder nachträglich einen Ehenamen bestimmt, so kann sich Ihr gemeinsames Kind dieser Bestimmung anschließen.

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Eltern sind miteinander verheiratet und haben einen Ehenamen bestimmt.
Das gemeinsame Kind ist bereits 5 Jahre alt oder älter.
(auf Kinder unter 5 erstreckt sich die Ehenamensbestimmung automatisch)

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • Geburtsurkunde des Kindes (sofern nicht in Halle (Saale) geboren)
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder vor einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.

Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.

Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine aktuelle Geburtsurkunde.

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

keine fachliche Freigabe

Zuständige Stelle
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
+49 345 2210

Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz)
+49 345 2214581

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

  • Datenschutzhinweis Namenserklärung

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