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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen

Beschreibung

Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je  nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.

Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.

Sofern Sie  verheiratet sind, können Sie auch einen  gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.

  • Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
  • Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
  • Personalausweis oder Reispass
  • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
  • Registrierschein
  • soweit vorhanden:
    • Spätaussiedlerbescheinigung
    • Vertriebenenausweis

Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde mit Übersetzung*
  • Registrierschein
  • Sofern vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis

Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich vorab per E-Mail an standesamt@halle.de.

*Übersetzungen sind immer von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anzufertigen.
 

Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Erklärung ist gebührenfrei.
Für die Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
 

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Bitte vereinbaren Sie für dieses Anliegen einen Termin online oder telefonisch.

Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

keine fachliche Freigabe

Zuständige Stelle
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
+49 345 2210

Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz)
+49 345 2214581

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

  • Datenschutzhinweis Eheschließungen

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  • Datenschutzhinweis Namenserklärung

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