Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen 

  • Kind führt bereits einen Namen
  • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
  • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde oder
  • Sorgesrechtsnachweis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Im Standesamt der Stast Halle (Saale) werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sorgerechtsnachweis
  • Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen 
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

30,00 EUR (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden. 

Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, durch

  • die Eltern des Kindes oder
  • das Kind (ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären).

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.


Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

keine fachliche Freigabe

Zuständige Stelle
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
+49 345 2210

Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz)
+49 345 2214581

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

  • Datenschutzhinweis Namenserklärung

    Download
Karte