Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
Beschreibung
Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. In diesem Fall muss er die Vaterschaft freiwillig anerkennen.
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, kann die Vaterschaft auch vor Gericht festgestellt werden. Dazu können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.
Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:
- Unterhaltsansprüche des Kindes
- Unterhaltsansprüche der Mutter
- Sorgerecht
- Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
- Erteilung des Namens des Vaters
Beistandschaft
Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten.
Es kann zum Beispiel
- den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
- die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
- den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
- den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
- eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
- den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
- die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
- den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.
Beistandschaft beenden
Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Er-klärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Das Team Beistandschaft ist momentan personell stark unterbesetzt. Wir versuchen, Ihr Anliegen so schnell als möglich zu bearbeiten. Damit uns das gelingt, bitten wir Sie, sich möglichst auf E-Mail-Kontakte zu beschränken und von Sachstandsanfragen abzusehen.
Termine zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen erhalten Sie nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Team Beistandschaft
- Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.
- für eine Beratung: keine Unterlagen notwendig
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Es gibt keine Frist.
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
14.11.2022
06122 Halle (Saale), Stadt
Fr. Baldrich
06122 Halle (Saale), Stadt
Hr. Drosihn
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Hr. Grabenhorst
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. König
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. Ines Kühn
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Unterhaltsansprüche Beurkundung beantragen
- Unterhaltsansprüche aus dem Ausland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche geltend machen
- Vaterschaftsanerkennung erklären
N.N
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
N.N.
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. Schwarz
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Fr. Wachsmann
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
Frau Sandra Wunderlich
06122 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Unterhaltsansprüche Beurkundung beantragen
- Unterhaltsansprüche aus dem Ausland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
- Unterhaltsansprüche geltend machen
- Vaterschaftsanerkennung erklären