Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Das Team Beistandschaft ist momentan personell stark unterbesetzt. Wir versuchen, Ihr Anliegen so schnell als möglich zu bearbeiten. Damit uns das gelingt, bitten wir Sie, sich möglichst auf E-Mail-Kontakte zu beschränken und von Sachstandsanfragen abzusehen.
Termine zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen erhalten Sie nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Team Beistandschaft
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Es gibt keine Frist.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Das örtlich zuständige Jugendamt.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
14.11.2022
06122 Halle (Saale)
Frau Wunderlich
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Unterhaltsansprüche Beurkundung beantragen
- Unterhaltsansprüche aus dem Ausland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
- Unterhaltsansprüche geltend machen
- Vaterschaftsanerkennung