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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

Beschreibung

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Nachweise über die elterliche Sorge werden im Rechtsverkehr verlangt, wenn Eltern Entscheidungen für Ihre Kinder treffen wollen, die über die sogenannte Alltagssorge hinausgehen und beispielsweise den Aufenthalt des Kindes, die Sicherstellung seiner Pflege und Erziehung, die Gesundheitsfürsorge für das Kind, die Sorge für sein Vermögen oder seine gesetzliche Vertretung betreffen.

Dafür ist gesetzlich die Auskunft aus dem Sorgeregister vorgesehen. Für die Erteilung der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Mutter des Kindes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das ist bitte bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

Das Team Beistandschaft ist momentan personell stark unterbesetzt. Wir versuchen, Ihr Anliegen so schnell als möglich zu bearbeiten. Damit uns das gelingt, bitten wir Sie, sich möglichst auf E-Mail-Kontakte zu beschränken und von Sachstandsanfragen abzusehen.

Termine zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen erhalten Sie nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Team Beistandschaft

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
  • Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister
  • Kopie Geburtsurkund Kind
  • ggf. weitere Unterlagen bei Bedarf (z.B. Anfechtungsbeschluss, Heiratsurkunde)

Keine

3 Tage bis 6 Wochen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

zeitnah

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Antragstellung persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich, per E-Mail

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Familiennamen der Mutter.

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Zuständige Stelle
Team Beistandschaft
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215654

Fr. Ines Kühn

Position: Teamleitung, Buchstabengruppe: Km-Ko

Frau Sandra Wunderlich

Position: Beistand-/ Urkundsperson

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