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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete

Beschreibung

In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.

  • formloser Antrag
  • Lageplan

in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)

innerhalb von 4 Wochen

schriftlich

für Vor-Ort-Termin bitte eine Telefonnummer angeben

Zuständige Stelle
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214678
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Steffen Johannemann

Position: Teamleiter Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde

Frau Andrea Knepper

Position: Sachbearbeiterin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214664
+49 345 2214667
Sachbearbeiterin
12.27

  • Überschwemmungsgebiet Kabelske RV RP 009

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  • Überschwemmungsgebiet Reide von der Mündung in die Weiße Elster - RV RP 010

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  • Überschwemmungsgebiet Saale - RV RP 011

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