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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Beschreibung

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Der Online-Dienst „Baugenehmigungsverfahren“ steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Stadt Halle (Saale) bereitet aktuell einen hierfür erforderlichen umfangreichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor.

  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen
  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular),
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung.

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis,
  • Brandschutznachweis,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.

Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.

Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.

Widerspruch

Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

untere Bauaufsichtsbehörde

Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.

Zahlen Sie die Gebühren.

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Der Online-Dienst „Baugenehmigungsverfahren“ steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Stadt Halle (Saale) bereitet aktuell einen hierfür erforderlichen umfangreichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Abteilung Baugenehmigung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216306
+49 345 2216302

Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Hr. Matthias Thielicke-Bendix

Position: Abteilungsleiter
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216305
+49 345 2216302
Abteilungsleiter
14.22

Fr. Jutta Aethner

Position: Sachbearbeiterin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216303
+49 345 2216302
Sachbearbeiterin
14.20

  • Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

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