Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Beschreibung
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.
Der Online-Dienst „Baugenehmigungsverfahren“ steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Stadt Halle (Saale) bereitet aktuell einen hierfür erforderlichen umfangreichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor.
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular),
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
- Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- Baubeschreibung.
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis,
- Brandschutznachweis,
- Angaben über die gesicherte Erschließung.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.
Widerspruch
Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
untere Bauaufsichtsbehörde
Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
Zahlen Sie die Gebühren.
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Der Online-Dienst „Baugenehmigungsverfahren“ steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Stadt Halle (Saale) bereitet aktuell einen hierfür erforderlichen umfangreichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor.
- § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 62 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
05.02.2024
06122 Halle (Saale)
Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen
Hr. Matthias Thielicke-Bendix
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baubeginn anzeigen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Nutzungsaufnahme anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Vorbescheids beantragen
- Vorbescheid beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Fr. Jutta Aethner
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Baubeginn anzeigen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung einer Anlage anzeigen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
- Nutzungsaufnahme anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
- Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung zur Nutzungsänderung einer Anlage bei der Gemeinde einreichen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Vorbescheids beantragen
- Vorbescheid beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
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