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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Wohngeld beantragen

Beschreibung

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Das Wohngeld zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Essenanbieter (Caterer) können zur Mittagsabrechnung diese Vorlage nutzen.

  • Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
    • erhalten Wohngeld
    • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege
  • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
  • Altersobergrenze für Bildungsleistungen: 25 Jahre
  • Auch wenn Sie zwischen 14 und 25 Jahren alt sind, Wohngeld erhalten und im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung nicht ausreichend bezahlt werden, haben Sie einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
  • Ausflüge:
    • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
  • Persönlicher Schulbedarf
    • Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
  • Schülerbeförderung
    • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
    • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
  • außerschulische Lernförderung
    • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
    • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
    • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
    • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.

Abgabe: gebührenfrei
Es fallen keine Kosten an.

Geltungsdauer: 0 - 12 Monate

Bearbeitungsdauer: 0 - 3 Monate

Wohngeldstelle

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Test

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Sie können über die Online-Terminvergabe einen Beratungstermin im Fachbereich Soziales anfragen.

Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Zuständige Stelle
Team Bildung und Teilhabe
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2214569
+49 345 2215404

Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
Di: 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 - 12.30 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

rollstuhlgerecht

Wickelraum vorhanden

Herr Denis Kräupziger

Position: Teamleiter

Frau Candy Woitzik

Position: Sachbearbeiterin Einnahmen/Mittagessen
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2215509
+49 345 2215404
Sachbearbeiterin Einnahmen/Mittagessen
50.1
432

Frau Jenny Falke

Position: Sachbearbeiterin Lernförderung (WG/KIZ)
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2214541
+49 345 2215404
Sachbearbeiterin Lernförderung (WG/KIZ)
50.1
423

Frau Manuela Köckritz

Position: Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben C, D, E, Fa - Fe
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2215547
+49 345 2215404
Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben C, D, E, Fa - Fe
50.1
417

Frau N.N.

Position: Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben Ham-Hz, I, J, K, L, O
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2215564
+49 345 2215404
Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben Ham-Hz, I, J, K, L, O
50.1
421

Herr Tobias George

Position: Sachbearbeiter (WG/KIZ) Buchstaben B, Ff - Fz, G, Ha - Hal, N, Q, R
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2214551
+49 345 2215404
Sachbearbeiter (WG/KIZ) Buchstaben B, Ff - Fz, G, Ha - Hal, N, Q, R
50.1
413

Frau Wencke Wolf

Position: Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben A (außer Alm - Alz), M, P, V, Z
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2214542
+49 345 2215404
Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben A (außer Alm - Alz), M, P, V, Z
50.1
420

Frau Sarah Jacob

Position: Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben Alm - Alz, S, T, U, W, X, Y
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
+49 345 2215573
+49 345 2215404
Sachbearbeiterin (WG/KIZ) Buchstaben Alm - Alz, S, T, U, W, X, Y
50.1
415

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

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  • Antrag auf Zulassung als Leistungsanbieter für Lernförderung (Einzelanbieter)

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  • Antrag auf Zulassung als Leistungsanbieter für Lernförderung (Vereine, Verbände, Gewerbeverbände)

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  • Antrag für Anbieter für gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen von Bildung und Teilhabe

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  • Datenschutzhinweis zur Zulassung von Lernförderanbietern nach BuT

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  • Datenschutzhinweise Bildung und Teilhabe

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  • Dozentenliste zum Zulassungsantrag Lernförderung

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  • Erklärung des Antragstellers auf Zulassung Lernförderung

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  • Klassenfahrten - Bestätigung der Schule oder KiTa

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  • Kostenlose Schülerzeitkarte/Erstattung Fahrtkosten

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  • Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben - Bestätigung des Leistungsanbieters

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  • Lernförderung - Anwesenheitsnachweis (BuT)

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  • Lernförderung – Bestätigung der Schule

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  • Lernförderung - Bestätigung des Anbieters (BuT)

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  • Lernförderung - Hinweise für die Lehrkraft (BuT)

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  • Schulausflüge, Antrag auf Leistungen nach §28 Abs.2 Satz 1 SGB II oder §34 Abs.2 Nr.1 SGB XII

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  • Schulausflüge, Nachweis Abrechnung des Schulausflugs gemäß §28 Abs.2 Satz 1 SGB II oder §34 Abs.2 Nr.1 SGB XII

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  • Übersicht der nach BuT zugelassenen Lernanbieter für die Stadt Halle (Saale)

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