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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen

Beschreibung

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz
  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211232
+49 345 2211203
+49 345 2211238

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
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