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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Eine Kennnummer für Betriebe, die Legehennen halten, zur Kennzeichnung von Eiern, beantragen

Beschreibung

Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). 
Registrierungspflichtig sind 

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder 
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. 

 Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an die Endverbraucherin bzw. den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. 

Hinweis: Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein. 

  • Die Hühnerhaltung ist durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.  
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt. 
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen gewährleistet. 
     

Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Lageplan des Betriebes mit allen Standorten der einzelnen Ställe sowie Lage und Größe aller Auslaufflächen im Falle der Freilandhaltung und ökologischen Erzeugung

Verwaltungsgebühr: 29,00 - 3019,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Gegebenenfalls fallen weitere Auslagen an.

Sie müssen die Registriernummer vor Beginn der Legehennenhaltung beantragen.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen
Die Bearbeitung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Antrag vollständig vorliegt, der Stall vor Ort ist und dieser die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit für die vorgesehene Anzahl an Legehennen erfüllt.

verwaltungsgerichtliche Klage 

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat für Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit (Referat 409).

  • Stellen Sie den Antrag. 
  • Ggf. erhalten Sie Rückfragen der Behörde.  
  • Die Behörde prüft die Einhaltung der Bedingungen (Kontrolle vor Ort)
  • Die Behörde registriert den Betrieb und erteilt eine Kennnummer. 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
 

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-0
0345 514-2663

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.