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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
  • Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
  • bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
  •  (Baugenehmigung)
  • gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer 
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

nach Aufwand, mindestens 42,00 EUR

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen
 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge

Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Den Antrag und die Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte.

- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zuständige Stelle
Team Untere Naturschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214674
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Ronald Hirtz

Position: Teamleiter Untere Naturschutzbehörde

Hr. Peter Peterson

Position: Sachbearbeiter Baumschutz

Fr. Birgitt Nhagumbe

Position: Sachbearbeiterin Genehmigungen

  • Antrag auf Fällung, Kronen-Rückschnitt, Wurzeleingriff oder Umpflanzung

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