Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
- Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
- bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
- (Baugenehmigung)
- gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer
nach Aufwand, mindestens 42,00 EUR
festgelegte Ersatzmaßnahmen sind innerhalb der angegebenen Frist mit einem Lageplan anzuzeigen
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
Den Antrag und die Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte.
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte
- § 29 Bundesnaturschutzgesetz
- § 67 Bundesnaturschutzgesetz
- § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz
- § 21 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt - Schutz der Alleen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
12.07.2022
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Herr Ronald Hirtz
06122 Halle (Saale)
- Halle (Saale):
- Ausnahme vom Naturschutz beantragen
- Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
- Erstaufforstung beantragen
- Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zum Beifußblättrigem Traubenkraut (Ambrosia)
- Landwirtschaft: Betriebsprämie
- Schutz eines Biotops beantragen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen
- Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
- Waldfläche sperren
- Waldumwandlung beantragen
- Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
Hr. Peter Peterson
06122 Halle (Saale)
Fr. Birgitt Nhagumbe
06122 Halle (Saale)
Antrag auf Fällung, Kronen-Rückschnitt, Wurzeleingriff oder Umpflanzung
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