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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausnahme vom Naturschutz beantragen

Beschreibung

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Wald, Befreiung von Verboten

Eine Waldwiese zu mähen ist verboten. Eine Ausnahme vom Verbot kann von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden, wenn entsprechende Gründe (z.B. zur Gewinnung von Heu) vorliegen. Es können auch andere Ausnahmen von Verboten des Waldgesetzes und der Feld- und Forstordnung beantragt werden (z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen oder Waldflächen sperren).

Weiterhin können Sie sich an den Bereich Landwirtschaft und Forsten wenden, wenn Sie eine kleine Waldfläche heranziehen möchten oder wissen möchten, ob ein Gebiet Waldstatus besitzt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

formloser Antrag und Kartenauszug

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Gebühr zwischen 18,00 und 180,00 Euro

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge, i.d.R. 4 Wochen

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Antragstellung erfolgt persönlich oder schriftlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
0345 514-2600
0345 514-2118

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Weitere Stellen
Team Untere Naturschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214674
+49 345 2214667