Kinderreisepass beantragen
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Kinderreisepass. Den Kinderreisepass müssen Sie beantragen.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder - je nach Reiseziel - einen Reisepass. In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Sie beantragen den Kinderreisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Kinderreisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Bürgeramt Ihres Wohnortes
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:
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Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
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Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
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alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
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aktuelle Personenstandsurkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde des Kindes im Original)
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Personalausweise oder Pässe der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten,
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falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann:
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Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
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Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten,
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ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).
Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.
Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet EUR 6,00.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:
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die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
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die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Ein Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig.
Kinderreisepässe können um 1 Jahr verlängert werden.
Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Bundesministerium des Innern
06792 Sandersdorf-Brehna, Stadt
Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter*innen
- Einheitsgemeinde Sandersdorf-Brehna, Stadt:
- Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative beglaubigen
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Führungszeugnis erteilen einfach
- Kinderreisepass beantragen
- Kinderreisepass verlängern
- Personalausweis Fund melden
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
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