Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen
Beschreibung
Hummeln und Wildbienen, Hornissen und weitere Wespenarten sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) unterliegen einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes notwendig.
Für die Beseitigung eines Nestes bestimmter Wespen und anderer Insektenarten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte in solchen Fällen von einem Fachmann vorgenommen werden.
Die in der Imkerei gehaltene Honigbiene zählt aufgrund ihrer Domestizierung nicht zu den besonders geschützten Arten.
Vor der Antragstellung auf Ausnahme oder Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten sollte eine Prüfung der Situation durch einen Experten oder eine Expertin erfolgen. Auch die zuständige Naturschutzbehörde kann diese Prüfung vornehmen und mitteilen, ob ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung zu stellen ist.
Für die Ausnahme oder Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten muss bei der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte ein Antrag gestellt werden bzw. kann dort Auskunft über erforderliche Verfahren erteilt werden.
Eine Beratung zu Hornissen, Wespen, Hummeln und Bienen bietet die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) an. Durch einen eventuellen Vor-Ort-Termin können Verfahrensweisen zum weiteren Umgang mit den Tieren geklärt werden. Gegebenenfalls ist die Erteilung einer Genehmigung zur Umsetzung oder Bekämpfung der Nester notwendig.
- Gefährdung von Menschen kann nicht ausgeschlossen werden
Die Umsetzung oder Beseitigung der Nester von Wespen, Hornissen, Wildbienen, Hummeln oder Ameisenkann nur im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit erfolgen, bzw. wenn eine Gefährdung von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.
- Gefahr kann nicht durch andere Maßnahmen abgewehrt werden
Vor Umsetzung oder Beseitigung eines Nestes ist zu klären, ob die bestehende Gefährdung durch andere geeignete Maßnahmen abgewendet werden kann. Eine Expertin oder ein Experte ist zu beauftragen und prüft die Möglichkeiten, eine Gefährdung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden oder das Nest umzusetzen.
- Wenn das Nest zerstört werden muss: Eine Umsetzung ist nicht möglich
Vor Beseitigung eines Nestes ist zu klären, ob die bestehende Gefährdung durch eine Umsetzung abgewendet werden kann, oder ob dies nicht möglich ist, beispielsweise weil sich das Nest an einer unzugänglichen Stelle befindet und es dort nicht unzerstört entnommen werden kann.
Es ist ein formloser Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung zu stellen.
Ihr Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Welche Insektenart soll entfernt werden (Wildbiene, Hummel, Wespe, Hornisse, Ameisen usw.)?
- Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus
- Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Insektenart genau zu bestimmen, wenden Sie sich gern an die zuständige Behörde.
- Angaben über Grundstück,
- Ort der eventuellen Gefahr,
- Beschreibung des Nestes bzw. Tiere
Es fallen keine Gebühren an.
im Falle der Notwendigkeit einer Genehmigung i.d.R. 13,50 Euro - abhängig vom Zeitaufwand - (per Rechnung)
Keine
telefonisch sofort bzw. Ortstermine zeitnah
Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen, Hummeln, Wildbienen und Ameisen
Die artengeschützten Hornissen, Wespen, Hummeln, Wildbienen und Ameisen gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.
Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.
Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:
- heftige, schnelle Bewegungen
- längeres Verstellen der Flugbahn
- Erschütterungen des Nestes
- Manipulationen am Nest oder Flugloch
- direktes Anatmen der Tiere
Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.
Tipp: Rat finden Sie vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.
Ein Vor-Ort-Termin wird durchgeführt.
Die Kosten für die Umsetzung von Hornissen oder die Kosten für die Beseitigung von Wespen müssen vom Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller getragen werden.
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Hr. Ronald Hirtz
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung beantragen
- Ausnahme vom Naturschutz beantragen
- Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Haustierhaltung von besonders geschützter Arten melden
- Informationen zu Cross Compliance
- Landwirtschaft: Betriebsprämie
- Schutz eines Biotops beantragen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen
- Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
- Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
Hr. Steffen Hahn
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung beantragen
- Ausnahme vom Naturschutz beantragen
- Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Haustierhaltung von besonders geschützter Arten melden
- Schutz eines Biotops beantragen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen