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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Hausmüll entsorgen

Beschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt nimmt Ihre Anträge zur Anmeldung, zur Änderung und zur Abmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung zur Bearbeitung entgegen.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

ausgefülltes Formular oder formloser Antrag 

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

kostenlos

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Anmeldungen eines Grundstückes sind bis zum 15. eines Monats schriftlich bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH vorzunehmen, damit eine Entsorgung zum nächsten Monatsersten erfolgen kann.
Ebenso sind Abmeldungen bis zum 15. eines Monats vorzunehmen, damit die Entsorgung zum Monatsende eingestellt werden kann.
Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.

individuell

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

siehe Fristen

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH unter https://hws-halle.de/datenschutz

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle
Team Abfallentsorgung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214650
+49 345 2214655
+49 345 2214685
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

  • Abfuhr von Sperrmüll über das Pressfahrzeug ohne Nutzung der Sperrmüllabrufkarte 2023

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  • Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Eigentümer meldet an)

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  • Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Gewerbe meldet an)

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  • Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück

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  • Antrag auf 4-wöchentliche Restmüllentsorgung Wohngrundstücke

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  • Antrag auf Freistellung von der Personengebühr

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  • Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohn- und Gewerbegrundstücken

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  • Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohngrundstücken

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  • Antrag auf Ratenzahlung Abfallgebühren

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  • Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Gewerbegrundstück

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  • Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wohngrundstück

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  • Erklärung zur Eigenkompostierung

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  • Mitteilung Eigentümerwechsel bzw. Kündigung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück

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  • SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren

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  • Sperrmüllabrufkarte 2023

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  • Vollmacht für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung

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