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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Bioabfall entsorgen

Beschreibung

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt kann ein Wohngrundstück auf Antrag des Eigentümers vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreien.

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Der Grundstückseigentümer muss schlüssig und nachvollziehbar nachweisen, dass alle anfallenden Bioabfälle durch deren Erzeuger oder Besitzer ordnungsgemäß und schadlos auf dem Anfall-grundstück verwertet werden. Eine nur teilweise Kompostierung ausgewählter Bioabfälle bewirkt keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne. Kompostieren im entfernten Kleingarten oder auf anderen Grundstücken reicht als Befreiungsgrund nicht aus. Voraussetzung ist die Ausfüllung des Formulars zur Erklärung der Eigenkompostierung.

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Formular zur Eigenkompostierung

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Abfallgebührenreduzierung bei Eigenkompostierung beträgt 7,80 Euro pro Person im Jahr.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.

individuell

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

4 Wochen

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle
Team Abfallentsorgung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214650
+49 345 2214655
+49 345 2214685
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

  • Erklärung zur Eigenkompostierung

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