Bioabfall entsorgen
Beschreibung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt kann ein Wohngrundstück auf Antrag des Eigentümers vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreien.
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Der Grundstückseigentümer muss schlüssig und nachvollziehbar nachweisen, dass alle anfallenden Bioabfälle durch deren Erzeuger oder Besitzer ordnungsgemäß und schadlos auf dem Anfall-grundstück verwertet werden. Eine nur teilweise Kompostierung ausgewählter Bioabfälle bewirkt keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne. Kompostieren im entfernten Kleingarten oder auf anderen Grundstücken reicht als Befreiungsgrund nicht aus. Voraussetzung ist die Ausfüllung des Formulars zur Erklärung der Eigenkompostierung.
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formular zur Eigenkompostierung
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Die Abfallgebührenreduzierung bei Eigenkompostierung beträgt 7,80 Euro pro Person im Jahr.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.
individuell
4 Wochen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Fr. Ina Voigt
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Cornelia Kövel
06122 Halle (Saale), Stadt
Fr. Anke Heinzel
06108 Halle (Saale), Stadt
Erklärung zur Eigenkompostierung
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